Feuerwehr Pellheim

DSGVO – Datenschutz

Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Welche Daten müssen geschützt werden?
Der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten. Das sind alle Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse. In Vereinen betrifft das vor allem Mitglieder, daneben aber auch Spender, Klienten, Kunden usf. Typischerweise erhoben werden Name und Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Bankverbindung u.ä. All das sind personenbezogene Daten. Die Art der Erfassung (digital oder auf Papier) spielt keine Rolle.

Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) und Nutzen (jede Verwendung) von Daten.

Welche Daten erhebt und speichert die FF Pellheim?
Die FF Pellheim erhebt nur Daten die für die Mitgliedschaft (aktiv oder passiv) benötigt werden.

  • Vorname, Nachname, Geburtstag, Adresse
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, Handynummer, Emailadresse)
  • Eintrittsdatum
  • Lehrgänge und Prüfungen innerhalb der Feuerwehr

Brauchen wir eine spezielle Erlaubnis?
In vielen Fällen müssen die Betroffenen die Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten geben. Das ist nicht erforderlich, wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen. Bei Vereinen ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden.

Das gleiche gilt, wenn die Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Das gilt z.B. für Spender. Hier müssen die Spendenbescheinigungen mit ihren Daten 10 Jahre aufbewahrt werden.

Kann ich die über mich gespeicherten Daten einsehen?
Selbstverständlich ist dies möglich! Eine Email an info@ff-pellheim.de genügt. Gerne könnt Ihr auch den Kommandanten oder den Vorstand persönlich ansprechen. Ihr erhaltet dann einen Ausdruck Eurer persönlichen Daten.

Wer kann meine Daten einsehen?
Zugriff auf die Daten innerhalb der Feuerwehr haben der Kommandant, Vorstand  und der Kassier. Eine Weitergabe der Daten erfolgt im Zuge der Meldung der Aktiven an die Stadt Dachau und den Kreisfeuerwehrverband.